Satzweise kehrt die Normalität in Deutschland zurück. So werden in dieser Woche weitere Maßnahmen zur Dämmung der Corona-Krise in der Arbeitswelt gelockert.

Das Bundesarbeitsministerium veröffentlichte dazu am 16. April 2020 den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“.

Die Zentralen Aspekte des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards im Überblick:

  • Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter soll auch am Arbeitsplatz eingehalten werden.
  • Kontakte im Büro sollen reduziert werden, zum Beispiel durch versetzte Anwesenheitszeiten oder Pausen.
  • Wo Kontakte unvermeidlich sind, sollen Schutzmasken getragen werden.
  • Wer Krankheitssymptome hat, soll auf keinen Fall zur Arbeit kommen.
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen, zum Beispiel durch Desinfektionsspender und häufigere Reinigung, sind notwendig.
  • Risikogruppen sollen besonders geschützt werden. Eine feste Definition dieser Gruppe gibt es nicht; im Allgemeinen zählen Arbeitnehmer im Alter über 60 Jahre oder mit Vorerkrankungen dazu.
  • Für Büroarbeiten wird weiterhin, soweit möglich, Homeoffice empfohlen.

Somit soll in kleinen Schritten der Büroalltag im Unternehmen zurückkehren.

Beim Missachten des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes durch den Arbeitgeber und dadurch entstehenden Schäden, ist mit Haftungsfolgen zu rechnen.

Experten haben sich zusammengesetzt und Konzepte gegen das „Bürosterben“ entwickelt, die während der Epidemie Zeit als besonders empfehlenswert gelten.

Ein Beispiel das „6 Feet Office“-Konzept. Sie schreibt einen Abstand zwischen den Arbeitsplätzen von 6 Fuß vor, was 1,8 Metern entspricht. Die Workplace Strategy-Experten von Cushman & Wakefield haben dieses Konzept entwickelt und bereits in einem Amsterdamer Immobilienbüro erfolgreich getestet.

Es wird auf eine papierlose Arbeitsweise hingewiesen. Dokumentenaustausch unter Kollegen und die mögliche Ansteckungsgefahr soll damit unterbunden werden. Gebäuden sollten mit gut visualisiertes Wegleitsystem mit Abstandsregelungen ausgestattet werden. Die bundesweiten Kontakteinschränkungen sowie Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen.