Früher musste man persönlich in der Bank oder in der Post erscheinen, um sich ein Konto eröffnen zu lassen. Heutzutage kann dies ganz bequem von Zuhause aus geschehen. Man füllt die Antragsmaske aus, startet das Video-Ident-Verfahren über den PC oder über das Smartphone, hält den Personalausweis in die Kamera, beantwortet einige Fragen und im Anschluss erhält man seine Zugangsdaten.
Nun ist es jedoch einigen Betrügern gelungen eine Lücke in diesem Verfahren auszunutzen. Betroffen sind zum Beispiel Jobsuchende oder Wohnungssuchende.

Eine typische Masche sieht folgendermaßen aus:
Es werden gefälschte Anzeigen geschaltet, z.B. ein Wohnungsangebot. Der vermeintliche Vermieter möchte ein Kautionskonto eröffnen. Um die Identität des Interessenten zu bestätigen wird das Video-Ident-Verfahren durchgeführt.
Auch bei Stellenanzeigen wird die Masche angewendet. Der Online-Bewerber muss sich zunächst per Videolegitimation bei einer vermeintlichen Partnerbank identifizieren. Anschließend füllt er ein Formular aus, in dem nach persönlichen Daten gefragt wird. Was der Bewerber jedoch nicht weiß, im Hintergrund wird in seinem Namen ein Konto eröffnet, das z.B. für Geldwäsche oder den Betrieb von Fake Shops im Internet genutzt wird.

Zu diesem Anlass hat die Postbank eine Warnung veröffentlicht, in der auch erklärt wird, wie man sich schützen kann:

Grundsätzlich gilt: Gehen Sie zurückhaltend mit Ihren persönlichen Daten um. Vor allem dann, wenn Ihnen in einem Bewerbungsverfahren mitgeteilt wird, dass kein persönlicher Kontakt möglich sei.

Prüfen Sie vermeintliche Jobangebote auf Echtheit, etwa indem Sie in der Personalabteilung des Unternehmens anrufen und sich nach der zu besetzenden Stelle erkundigen.

Klassische Nutzer des Video-Ident-Verfahrens sind Banken, Telekommunikationsanbieter und teilweise Versicherer. Ziel ist es, Kunden den Gang in die Filiale für den Vertragsabschluss zu ersparen. Werden Sie in einem anderen Zusammenhang aufgefordert, das Verfahren zu nutzen, zum Beispiel in einem Bewerbungsverfahren oder zu Testzwecken, nehmen Sie davon Abstand.

Anbieter, die das Video-Ident-Verfahren durchführen, müssen von der BaFin auferlegte Sorgfaltspflichten erfüllen. Kundenberater müssen zum Beispiel sicherstellen, dass die zu identifizierende Person durch ihren eigenen Willen das entsprechende Produkt beim Anbieter erwirbt. Es ist also sinnvoll, dem Mitarbeiter des Video-Ident-Anbieters explizit zu sagen, aus welchem Grund Sie die Videolegitimation durchführen. So fallen gegebenenfalls Unstimmigkeiten auf und das Verfahren kann abgebrochen werden.

Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer der Betrugsmasche geworden sind, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Ist Ihnen das Kreditinstitut bekannt, bei dem das betrügerische Konto eröffnet wurde, informieren Sie dieses und lassen Sie das Konto sofort sperren!

https://www.postbank.de/privatkunden/pbnl2001_video_ident.html