Bisher war die Zeiterfassung eine Vertrauensangelegenheit. Die Arbeitgeber hatten gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG die Pflicht, die geleistete Mehrarbeit zu erfassen.
Seit dem 14. Mai 2019 reicht dies jedoch nicht mehr aus.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass alle Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen und für mindestens zwei Jahre zu speichern.
Die Zeiterfassung muss frei zugänglich sein um auch Kontrollen durchführen zu können und sie müssen objektiv sein.
Die Erfassung der Arbeitszeit ist für beide Parteien wichtig. Zum einen, werden die Zeiten bezahlt, die der Arbeitnehmer tatsächlich erbracht hat und zum Anderem wird der Arbeitnehmer davor beschützt, gegen die Arbeitszeitvorschriften zu verstoßen.

Nun stellt sich die Frage, wie setzt der Arbeitgeber diese Richtlinien um? Der erste Gedanke, geht in Richtung Stundenzettel, doch in der heutigen digitalisierten Welt ist das nur ein Rückschritt.
Wir schlagen eine bessere Lösung vor:

REINER SCT timeCard Zeiterfassung.

Folgende Vorteile bringt die Zeiterfassungssoftware:

  • Einfache und effiziente Erfassung der Arbeitszeiten
  • Automatische Übernahme in die Entgeltabrechnung
  • Manipulationen und Fehler verhindern
  • Kosten- und Zeitersparnis

In Echtzeit können Arbeitszeiten, Überstunden und Fehlzeiten aufgerufen werden und per Mausklick speziellen Kunden oder Projekten zugewiesen werden.
Es stehen vielfältige Auswertungs- und Exportmöglichkeiten zur Verfügung.
Zu der eingesparten Zeit kommt die Vermeidung von Falscheingaben und Manipulationen aber auch versehentliches Überschreiben oder Löschen.
Die Handzettel oder Excel-Tabellen müssen nicht mehr manuell ausgewertet, kontrolliert und in weiterführende Systeme eingegeben werden.
Dies geschieht mit timeCard mit nur wenigen Klicks.
Sämtliche Arbeitszeitmodelle lassen sich effizient und übersichtlich abbilden.

Mit dieser eingesparten Zeit gewinnt jeder Arbeitgeber wertvolle Zeit, die nun ins Kerngeschäft investiert werden kann, um den Umsatz des Unternehmens zu steigern.

Erweitert werden kann die Zeiterfassungslösung mit der Personalverwaltung und mit der Zutrittskontrolle.

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